Das KFZ – Sachverständigenbüro Hoofdmann

Kfz.- Schadensgutachten – Wertgutachten - Gebrauchtwagenbewertung            

Thomas Hoofdmann
Alter Postweg 236
26529 Osteel
Tel. 04934-914806
Fax. 04934-4668
Email: info@asth.de

Freier KFZ - Sachverständiger im Brookmerland

Unsere Leistungen:                                                                                        

  • Unfallschadensgutachten
  • Wertgutachten
  • Gebrauchtwagenbewertungen
  • Kostenanschläge

Schadensgutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall !

Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauensmit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei offensichtlichen Bagatellschäden besteht keine Verpflichtung der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen die Sachverständigen die Geschädigten hin. Die Sachverständigen stehen für qualifizierte Schadengutachten nach den Empfehlungen der DESAG und BSG e.V. Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche.

 

Schadensgutachten im Kaskoschaden !

Bei einem selbst verschuldeten Unfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer, die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.

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BSG e.V. - Berufsfachverband für dasSachverständigen u. Gutachterwesen